Geschäftsbedingungen

1. DEFINITION

„Das Unternehmen“ bezieht sich auf Granville Biomedical. „Der Kunde“ bezieht sich auf jede Vertragspartei mit dem Unternehmen. „Waren“ bezieht sich auf alle Geräte oder anderen Artikel oder Produkte, die das Unternehmen an den Kunden verkauft.

2. ANWENDUNG DER BEDINGUNGEN

Die hier aufgeführten Bedingungen gelten für alle Verträge, die zwischen dem Unternehmen und dem Kunden geschlossen werden. Diese Bedingungen stellen unter Ausschluss aller anderen Geschäftsbedingungen den gesamten Vertrag zwischen dem Unternehmen und dem Kunden dar. Keine andere Person als ein Direktor des Unternehmens darf im Namen des Unternehmens befugt sein, diese Bedingungen zu ändern, auf sie zu verzichten oder sie zu ergänzen oder eine Vereinbarung zu treffen oder eine darin genannte Zustimmung zu erteilen sind für die Gesellschaft bindend, es sei denn, sie erfolgen schriftlich und werden von einem Direktor unterzeichnet.

3. BESTELLUNGEN

(i) Jede vom Kunden aufgegebene Bestellung stellt ein Angebot an das Unternehmen zu den hier dargelegten Bedingungen dar und ist für das Unternehmen nur dann bindend, wenn es vom Unternehmen schriftlich angenommen wird.

(ii) Unbeschadet der vorstehenden Unterklausel erfolgt die Lieferung der Waren in jedem Fall nur zu den hier dargelegten Bedingungen (vorbehaltlich etwaiger Ergänzungen zum Abweichungsverzicht oder gemäß Klausel 2 getroffener Vereinbarungen) und der Annahme der Lieferung der Waren Sofern keine vorherige Vereinbarung getroffen wurde, gelten die Waren als Bestätigung der Zustimmung des Kunden dazu.

4. PREIS

(i) Die Preise des Unternehmens werden in CAD-Dollar angegeben, sofern nicht anders angegeben, und verstehen sich zuzüglich aller staatlichen Zölle und Steuern im Zusammenhang mit der Lieferung, für die der Kunde zum jeweiligen Satz haftbar bleibt.

(ii) Bis eine Bestellung für das Unternehmen gemäß den in Abschnitt 3 dargelegten Bedingungen bindend ist, können alle Preise ohne Vorankündigung geändert werden.

(iii) Wünsche des Kunden, Spezifikationen zu ändern oder zu ändern, müssen vom Unternehmen schriftlich genehmigt werden und von der Zahlung aller daraus resultierenden Mehrkosten oder Preiserhöhungen durch den Kunden abhängig gemacht werden.

(iv) Das Unternehmen behält sich das Recht vor, die angegebenen Preise zu ändern, unabhängig davon, ob die Bestellung für das Unternehmen bindend ist oder nachdem die Preise von außerhalb Kanadas importierten Komponenten durch Änderungen der Wechselkurse oder staatlicher Zölle oder Steuern beeinflusst werden, um anderen Änderungen Rechnung zu tragen bei Kosten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Schwankungen der Kosten für Lieferungen, Materialien, Arbeit, Betrieb oder Transport, die dem Unternehmen entstehen, mit der Maßgabe, dass der Kunde im Falle einer solchen Preisänderung nach der Bestellung durch den Kunden zum Widerruf berechtigt ist Die Bestellung muss innerhalb von 7 Tagen nach Bekanntgabe der Änderung aufgegeben werden und jede Partei ist daraufhin von jeglicher weiteren Haftung im Zusammenhang mit der Bestellung befreit.

5. ZAHLUNG

(i) Jede Sendung wird dem Kunden zusammen mit den Versandkosten gegebenenfalls bei Annahme einer Bestellung in Rechnung gestellt. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, werden die Waren nicht vor der Zahlung geliefert.

(ii) Das Unternehmen behält sich das Recht vor, für alle überfälligen Rechnungen Zinsen in Höhe von 3 % zuzüglich Zinsen zu berechnen.

6. TITEL

(i) Ungeachtet der Lieferung der Waren oder eines Dokuments, das die Waren darstellt, bleibt das Eigentum an jedem Artikel der Waren beim Unternehmen, bis die vollständige Zahlung für alle Waren, die das Unternehmen dem Kunden im Rahmen dieser Vereinbarung geliefert hat, beim Unternehmen eingegangen ist oder ein anderer Vertrag.

(ii) Bis zu diesem Eingang beim Unternehmen muss der Kunde:
(a) (sofern vom Unternehmen nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde) sicherstellen, dass die Waren ordnungsgemäß getrennt gelagert oder gekennzeichnet werden, sodass sie leicht als Eigentum des Unternehmens identifiziert werden können;
(b) die in seinem Besitz und unter seiner Kontrolle befindlichen Waren unversehrt und in gutem Zustand zu halten;
(c) die Waren bis zum vollen Wert gegen alle Risiken versichert zu halten,
(d) die Waren nicht aus Kanada entfernen, es sei denn, dies ist in dieser Anordnung vorgesehen oder anderweitig mit vorheriger Zustimmung des Unternehmens;
(e) die Waren von jeglichen Belastungen, Pfandrechten oder anderen Belastungen sowie von jeglicher Zwangsvollstreckung, Zwangsvollstreckung oder anderen rechtlichen Verfahren freizuhalten; Und
(f) das Unternehmen auf Anfrage über den Verbleib der Waren informieren und sicherstellen, dass das Unternehmen jederzeit und mit angemessener Vorankündigung Zugriff darauf hat;
(g) die Waren oder etwaige Anteile daran nicht verkaufen, abtreten oder vermieten.

(iii) Für den Fall, dass die Zahlung für Waren ganz oder teilweise überfällig ist oder der Kunde zahlungsunfähig wird oder ein Konkursverwalter, Insolvenzverwalter oder Verwalter für sein Unternehmen ernannt wird oder sich anderweitig als zahlungsunfähig erweist, kann das Unternehmen (unbeschadet) (im Gegensatz zu seinen sonstigen Rechten) die Waren oder Teile davon zurückerhalten oder weiterverkaufen und darf zu diesem Zweck die Räumlichkeiten des Kunden betreten.

7. IMPORT- UND EXPORTLIZENZEN

(i) Der Kunde ist dafür verantwortlich, alle Einfuhrlizenzen einzuholen und entschädigt das Unternehmen für Verluste, die im Zusammenhang mit Waren entstehen, die ohne gültige Einfuhrlizenzen versandt werden.

(ii) Die Lieferung unterliegt der Erteilung aller erforderlichen Exportlizenzen und das Unternehmen übernimmt keine Haftung für Verzögerungen bei der Erlangung dieser Lizenzen.

8. LIEFERUNG

(i) Auf Anfrage kann das Unternehmen die Lieferung im Namen des Kunden arrangieren. Unter diesen Umständen behält sich das Unternehmen das Recht vor, alle mit der Lieferung der Produkte verbundenen Kosten vom Kunden zurückzufordern und wird angemessene Anstrengungen unternehmen, um diese Kosten zu minimieren.

(ii) In Fällen, in denen das Unternehmen den Transport der Waren vom Werk des Unternehmens organisiert, tut es dies als Vertreter des Kunden und der Kunde stellt das Unternehmen von allen damit verbundenen Kosten und Verbindlichkeiten frei.

(iii) Die Lieferung der Produkte wird vom Unternehmen am oder so nah wie möglich am vom Kunden gewünschten Liefertermin arrangiert, vorbehaltlich der bestehenden Prioritäten und Zeitpläne des Unternehmens. Der Kunde wird über den voraussichtlichen Zeitpunkt oder das voraussichtliche Lieferdatum des Unternehmens informiert. Dabei handelt es sich lediglich um eine Schätzung, die nach Ermessen des Unternehmens storniert oder geändert werden kann. Die in einer Bestellung enthaltenen Produkte können nach Ermessen des Unternehmens in Raten geliefert und in Rechnung gestellt werden.

(iv) Die Lieferung wird auf Wunsch des Kunden nur verzögert, wenn dies dem Unternehmen schriftlich zugestimmt hat. Alle Kosten, die dem Unternehmen durch eine solche Verzögerung entstehen, sind vom Kunden zu tragen.
(v) Wenn der Kunde die Ware nicht entgegennimmt oder dem Unternehmen zum angegebenen Liefertermin keine ausreichenden Lieferanweisungen erteilt (außer aus Gründen, die außerhalb der angemessenen Kontrolle des Kunden liegen, oder aufgrund eines Verschuldens des Unternehmens), dann Unbeschadet aller anderen dem Unternehmen zur Verfügung stehenden Rechte oder Rechtsbehelfe kann das Unternehmen:
(a) Die Waren bis zur tatsächlichen Lieferung lagern und dem Kunden die angemessenen Kosten (einschließlich Versicherung) der Lagerung in Rechnung stellen oder
(b) die Waren zum bestmöglichen Preis verkaufen und dem Kunden (nach Abzug aller angemessenen Lager- und Verkaufskosten) den Überschuss über den Vertragspreis in Rechnung stellen oder dem Kunden etwaige Unterschreitungen über den Vertragspreis in Rechnung stellen und Darüber hinaus stellt der Kunde das Unternehmen von allen Kosten, Ansprüchen, Aufwendungen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Liegegelder) oder Schäden jeglicher Art frei, die sich daraus ergeben, dass der Kunde die Lieferung nicht oder verspätet angenommen hat.

9. INSPEKTION BEI DER ANKUNFT

Der Kunde muss die Waren bei der Lieferung am Bestimmungsort prüfen und das Unternehmen haftet nicht für Schäden oder Mängel an den Waren oder für etwaige Mängel bei der Ankunft am Bestimmungsort, für die es ansonsten im Rahmen dieser Vereinbarung haften würde, es sei denn, der Kunde hat dies mitgeteilt Sie müssen dem Unternehmen und dem Spediteur innerhalb von 7 Tagen nach der Ankunft mitteilen, dass Sie dem Unternehmen angemessene Gelegenheit gegeben haben, die betreffenden Waren zu inspizieren.

10. HAFTUNG

(i) Das Unternehmen haftet nicht für Personenschäden oder Todesfälle, die auf Fahrlässigkeit seitens des Kunden zurückzuführen sind und weder direkt noch indirekt auf Missbrauch, Fahrlässigkeit, vorsätzliche Handlung oder Unterlassung des Kunden zurückzuführen sind. Unter keinen Umständen ist das Unternehmen für Geschäfts- oder Gewinnverluste verantwortlich, die aus irgendeinem Grund, einschließlich Fahrlässigkeit seitens des Unternehmens, entstehen.

(ii) Der Kunde hält das Unternehmen und seine Mitarbeiter, Vertreter und andere Subunternehmer von allen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit den Waren schadlos, mit Ausnahme aller Ansprüche, für die das Unternehmen gemäß der vorstehenden Unterklausel die Verantwortung übernimmt.

(iii) Wenn das Unternehmen bei einer Inspektion der Waren gemäß Abschnitt 9 davon überzeugt ist, dass Schäden oder Mängel an den Waren oder Mängel aufgetreten sind, bevor das damit verbundene Risiko auf den Kunden übergegangen ist, wird das Unternehmen die Waren unverzüglich auf eigene Kosten ersetzen oder herstellen gut, etwaiger Mangel entsprechend.

(iv) Sofern in Unterabschnitt 10(i) und 10(iii) nichts anderes bestimmt ist, schließt das Unternehmen alle anderen Bedingungen und Garantien aus, ob ausdrücklich oder stillschweigend und unabhängig davon, ob sie sich aus Gesetz oder anderweitig ergeben und sich auf die Kapazität, Qualität, Beschreibung, den Zustand oder den Zustand beziehen Zustand der Waren oder deren Marktgängigkeit oder Eignung für den jeweiligen Zweck, für den sie benötigt werden oder werden könnten, und es wird davon ausgegangen, dass der Kunde sich von der Eignung der Waren für diesen Zweck überzeugt hat.

(v) Die Waren werden ausschließlich zu Schulungszwecken verkauft.

11. DESIGNRECHTE

Das Unternehmen behält das volle Eigentum an allen Erfindungen, Designs, Urheberrechten und Verfahren, die für die von oder für das Unternehmen erstellten Waren relevant sind. Alle von oder im Namen des Unternehmens herausgegebenen Zeichnungen, Spezifikationen oder Handbücher unterliegen dem Urheberrecht und sind vertraulich. Der Kunde darf sie ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Unternehmens nicht vervielfältigen oder an Dritte weitergeben. Alle Rechte an solchen Zeichnungen, Spezifikationen und Handbüchern bleiben vorbehalten.

12. PATENTE

Wenn eine der Waren ganz oder teilweise nach den Spezifikationen des Kunden entworfen, hergestellt oder verarbeitet wurde, stellt der Kunde das Unternehmen von allen Ansprüchen frei, die sich aus der Verletzung von Patenten, Designs und Urheberrechten in diesem Zusammenhang ergeben.

13. HÖHERE GEWALT

Wenn die Fähigkeit des Unternehmens, seinen Verpflichtungen aus diesem Vertrag nachzukommen, ganz oder teilweise eingeschränkt, verzögert oder verhindert wird, und zwar aus irgendeinem Grund, der vernünftigerweise nicht in seiner Kontrolle liegt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Feuersturm und Unwetter, kriegerische Invasion eines ausländischen Feindes, Feindseligkeiten (sei es Krieg). erklärt oder nicht), Bürgerkrieg, Aufstand, Bürgerkrieg, Streiks und/oder Arbeitskonflikte oder Gesetze, Regeln, Verordnungen oder andere Maßnahmen einer Behörde, Transportverzögerungen oder die Verweigerung oder Verzögerung bei der Erteilung einer erforderlichen Exportlizenz, das Unternehmen werden entschuldigt, entbunden und ohne Vertragsstrafe von der Vertragserfüllung befreit, sofern diese eingeschränkt, verzögert oder verhindert wird. Für den Fall, dass die Waren oder Teile davon geliefert wurden, hat der Kunde dem Unternehmen den Anteil des Vertragspreises zu zahlen, der der gelieferten Ware entspricht. Für den Fall, dass nichts geliefert wurde und die Erfüllung des Vertrags aus Gründen, die nach vernünftigem Ermessen nicht im Einflussbereich des Unternehmens liegen, unmöglich wird, beschränkt sich die Haftung des Unternehmens auf die Rückzahlung aller von ihm an das Unternehmen gezahlten relevanten Beträge an den Kunden.

14. AUFGABE

Weder dieser Vertrag noch die Rechte oder Pflichten daraus dürfen vom Kunden ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Unternehmens abgetreten werden.

15. TRENNBAR

Wenn sich der Verkauf auf mehr als einen Artikel bezieht, handelt es sich um einen separaten und trennbaren Vertrag für jeden Artikel.

16. ANWENDBARE GESETZE

Der Vertrag unterliegt in jeder Hinsicht kanadischem Recht und wird entsprechend ausgelegt.

17. PERSÖNLICHE INFORMATIONEN

Alle Transaktionsdaten werden gemäß unserer Datenschutzrichtlinie gespeichert.